Hausordnung

Das Wochenend-Internat (forthin WEint)ist für seine Veranstaltungen Mieter von Haus und Gelände in Fremdeigentum und steht dem WEint für Aufenthalt und Aktivitäten zur Verfügung entsprechend den vorhergehenden Absprachen mit dem Eigentümer (Hausherr).

Folgende Regelungen sind auf jeden Fall immer zu beachten.

1. Anordnungen

Anordnungen des Hausherrn und/oder seiner Mitarbeiter als auch des Direktors des WEint in Bezug auf Nutzung und Aufenthalt sind immer Folge zu leisten. Sie dienen dem reibungslosen Betrieb und der Sicherung der Einrichtungen.

2. Aufenthalt

Vor einer geregelten Aufnahme im WEint bei Anreise sowie nach Zeitpunkt der vereinbarten Abreise aus dem WEint, ist eine Nutzung der Einrichtungen im Haus und auf dem Gelände untersagt, ausgenommen es wurde im Voraus zusätzliche Übernachtungs- oder Nutzungsmöglichkeiten vereinbart.

3. Obergeschoss

Das Obergeschoß (1. OG) darf nur mit Hausschuhen betreten werden. Schuhwechsel ist im Flur im EG problemlos möglich.

4. Rauchen

Das Rauchen ist während des WEint im ganzen Haus untersagt. Auf dem Freigelände darf geraucht werden, Zigarettenstummel usw. sind in den Aschenbechern zu entsorgen.

5. Nutzung

Die Nutzung der Gerätschaften und Einrichtungen im ganzen Haus und auf dem Freigelände ist auf eigene Verantwortung und Haftung. Es wird verlangt, dass die Nutzung sorgsam und mit gebotener Vorsichtspflicht erfolgt. Nach jedem Gebrauch sind sämtliche genutzten Einrichtungen und Gerätschaften und Instrumente sorgsam und gründlich zu reinigen, wo angebracht zusätzlich mit Desinfektionsmitteln.

6. Nassbereich

Die Badezimmer, Nasszellen und WC sind durch die Nutzer stets nach Gebrauch ordentlich zu hinterlassen. Bitte beachte, dass diese Räumlichkeiten gemeinschaftlich von allen Gästen genutzt werden und ein jeder gerne ein Mindestmaß an Reinlichkeit durch andere Nutzer erwarten darf. Hinterlasse diese Räume so, wie Du sie auch selber gerne in Bezug auf Ordnung und Reinlichkeit betreten möchtest.

7. Pool

Das Badebecken auf dem Freigelände steht im Sommer zur freien Nutzung bereit. Es wird verlangt, dass dieses Becken nicht als Reinigungsbad genutzt wird und die Gäste darin keine Körperausscheidungen egal welcher Art (Urin, Kot, Sperma, Blut) auslassen.

8. Küche

Die Küche ist nur mit Erlaubnis und in Absprache mit dem Hausherrn, seiner Mitarbeiter oder des Direktors, respektive auf Anweisung gemäß einem Dienstplan zu betreten. Auf jeden Fall gilt auch in der Küche eine Sorgsamkeitspflicht und eine Nutzung mit zu erwartendem verantwortungsvollem Umgang mit Gerätschaften, Geschirr und Armaturen.

9. Außengelände

Das Parken von Fahrzeugen auf dem Außengelände ist nur auf den dafür angewiesenen Stellflächen gestattet. Auch das Außengelände soll mit Respekt gegenüber Bäumen, Sträuchern, Installationen und in Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit genutzt werden. Das Entfachen von Feuer bedarf des vorhergehenden Einverständnisses durch den Hausherrn und erfolgt nur an der hierfür extra eingerichteten Feuerstelle.

10. Hausrecht

Das WEint, der Hausherr oder seine Mitarbeiter behalten sich ausdrücklich vor, Teilnehmer die sich nicht an die Hausordnung halten umgehend von Haus und Gelände zu verweisen, ohne Anspruch auf Erstattung auf geleistete Zahlungen oder Entschädigung.